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   OVG Sachsen, 26.01.2022 - 6 A 840/20.A   

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https://dejure.org/2022,3831
OVG Sachsen, 26.01.2022 - 6 A 840/20.A (https://dejure.org/2022,3831)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.01.2022 - 6 A 840/20.A (https://dejure.org/2022,3831)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 6 A 840/20.A (https://dejure.org/2022,3831)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2022 - 6 A 840/20
    Dieser Zulassungsgrund ist von der abschließenden Aufzählung der Zulassungsgründe in § 78 Abs. 3 AsylG nicht erfasst.6 Ein Gehörsverstoß liegt nicht vor, wenn ein Gericht einen vorgetragenen Sachverhalt anders beurteilt, als dies der jeweilige Kläger erwartet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. April - 2 BvR 678/81 u. a. -, juris Rn. 42).
  • BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18

    Auswirkungen einer bauplanungsrechtlich unzulässigen Wohnnutzung auf das

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2022 - 6 A 840/20
    Würdigt das Verwaltungsgericht Tatsachen in einer Weise oder zieht es hieraus rechtliche Schlussfolgerungen, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Beteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden, so liegt insbesondere auch keine Überraschungsentscheidung vor (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2021 - 6 A 525/21.A -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 1 B 107.03

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts; Verletzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2022 - 6 A 840/20
    Die Hinweispflicht dient nicht der Auffüllung von Lücken und Defiziten im Vorbringen des Asylbewerbers, sondern der Unterstützung des Asylbewerbers bei der Wahrnehmung seiner Mitwirkungspflicht (BVerwG, Beschl. v. 15. August 2003 - 1 B 107.03 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.07.2020 - 9 B 62.19

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Fragen zur kommunalen Beitragserhebung sind

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2022 - 6 A 840/20
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt keine Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen (BVerwG, Beschl. v. 30. Juli 2020 - 9 B 62.19 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 03.01.2022 - 6 A 1109/19

    Asylrecht; Tschetschenien; Antrag auf Zulassung der Berufung; geschiedene Frau

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2022 - 6 A 840/20
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht entschiedene Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgeric htlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 3. Januar 2022 - 6 A 1109/19 -, juris Rn. 2; st. Rspr.).9 Dem genügt die Klägerin nicht, da sie keine konkrete Frage benennt, der aus ihrer Sicht grundsätzliche Bedeutung zukommt.
  • OVG Sachsen, 07.10.2021 - 6 A 192/20

    Asylland Russische Föderation; Zeugen Jehovas; Individualverfolgung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2022 - 6 A 840/20
    Eine Divergenz liegt hingegen nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht einen solchen Rechtssatz im Einzelfall übergeht, rechtsfehlerhaft für nicht anwendbar erachtet oder daraus nicht die gebotenen Folgerungen zieht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2021 - 6 A 192/20.A -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21

    Asylrecht; Tschetschenien; Überraschungsentscheidung verneint; nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2022 - 6 A 840/20
    Würdigt das Verwaltungsgericht Tatsachen in einer Weise oder zieht es hieraus rechtliche Schlussfolgerungen, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Beteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden, so liegt insbesondere auch keine Überraschungsentscheidung vor (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2021 - 6 A 525/21.A -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 07.09.2022 - 6 A 300/21

    Russische Föderation; Asylfolgeantrag; grundsätzliche Bedeutung;

    Würdigt das Verwaltungsgericht Tatsachen in einer Weise oder zieht es hieraus rechtliche Schlussfolgerungen, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Beteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden, so liegt insbesondere auch keine Überraschungsentscheidung vor (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2022 - 6 A 840/20.A -, juris Rn. 6).
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